Menü

CTL Berres GmbH
Olpener Str. 112, 51103 Köln

Gestapelte Aktenordner voller Unterlagen

Sozialkonzepte erstellen und pflegen

Erstellen, an Ihren Betrieb anpassen, aktuell halten.

Kurz gesagt

Glücksspielanbieter und Aufsteller von Geldspielgeräten müssen darlegen, wie sie sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels vorbeugen (§ 6 GlüStV 2021, § 33c Abs. 2 Nr. 3 GewO). Die CTL Berres GmbH erstellt und vertreibt Sozialkonzepte, passt sie an Ihren Betrieb an und hält sie aktuell.

Gut zu wissen: Die Beratung erfolgt, soweit dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.

Pflicht, Inhalte und Nachweis

Wer muss?

Jeder Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele braucht ein Sozialkonzept mit festen Mindestinhalten, etwa Beauftragte, Personalschulungen sowie Jugendschutz und Identitätskontrollen (§ 6 Abs. 2 GlüStV 2021). Für die Aufstellerlaubnis verlangt § 33c GewO ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution; welche Konzepte das erfüllen, klären wir vor dem Auftrag.

Was Sie bekommen

  • Sozialkonzept passend zu Betriebsart und Land
  • Abstimmung mit Ihren Abläufen
  • Aktualisierung bei Rechtsänderungen
  • Schulung des Personals zum Konzept

Welchen Nachweis gibt es?

Sie erhalten das Sozialkonzept als Dokument für Ihre Unterlagen. Schulen wir Ihr Personal dazu, erhält jede teilnehmende Person zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung.

Fragen zu dieser Schulung

Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an: 0151 1099 1010

Was muss in einem Sozialkonzept stehen?

§ 6 Abs. 2 GlüStV 2021 nennt Mindestinhalte, darunter die Benennung von Beauftragten, regelmäßige Personalschulungen sowie die Umsetzung von Jugendschutz und Identitätskontrollen mit Abgleich der Sperrdatei. Die Länder ergänzen eigene Vorgaben.