
Spielerschutz-Schulung für Spielhallen
Früherkennung, Ansprache und Sperrabfrage: die Personalschulung nach § 6 GlüStV.
Kurz gesagt
Die Spielerschutz-Schulung der CTL Berres GmbH richtet sich an das Aufsichtspersonal von Spielhallen. Sie vermittelt die Mindestinhalte, die § 6 GlüStV 2021 für Sozialkonzepte vorgibt: Rechtsgrundlagen des Jugend- und Spielerschutzes, Wissen über Glücksspielsucht und Hilfeangebote sowie die Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und das Gespräch mit Spielenden.
Gut zu wissen: Den Sachkundenachweis für Betreiber und Spielhallenleitungen in Nordrhein-Westfalen nehmen die Industrie- und Handelskammern ab. Die besondere Schulung für Verbundspielhallen in NRW dürfen nur zugelassene Träger durchführen. Ob das für Ihren Betrieb gilt, klären wir vor der Buchung.
Pflicht, Inhalte und Nachweis
Wer muss?
Das Sozialkonzept jeder Spielhalle muss regelmäßige Schulungen für das Aufsichtspersonal vorsehen, unter Einbindung suchtfachlich und pädagogisch qualifizierter Dritter (§ 6 Abs. 2 GlüStV 2021). Wie oft und wie lange geschult wird, regelt das jeweilige Land. In Brandenburg etwa sind es mindestens acht Zeitstunden und eine Wiederholung alle zwei Jahre.
Was wird vermittelt?
- Rechtsgrundlagen des Jugend- und Spielerschutzes in der Spielhalle
- Glücksspielsucht: Entstehung, Anzeichen, anbieterunabhängige Hilfeangebote
- Früherkennung auffälligen Spielverhaltens
- Gesprächsführung mit Spielenden, auch in schwierigen Situationen
- Identitätskontrolle und Abgleich mit dem Sperrsystem OASIS
- Dokumentation nach Ihrem Sozialkonzept
Welchen Nachweis gibt es?
Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Name, Datum, Inhalten und Dozent. Bewahren Sie sie bei den Unterlagen zum Sozialkonzept auf, damit Sie sie bei einer Kontrolle vorlegen können.
Fragen zu dieser Schulung
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an: 0151 1099 1010
Wie oft muss das Personal geschult werden?
Das regelt das Landesrecht. Brandenburg verlangt für die Personalschulung eine Wiederholung alle zwei Jahre, Nordrhein-Westfalen ebenso für die besondere Schulung in Verbundspielhallen. Die CTL Berres GmbH prüft vor der Buchung, welcher Turnus für Ihre Standorte gilt.
Muss die Schulung vor dem ersten Arbeitstag stattfinden?
In Nordrhein-Westfalen muss die besondere Schulung grundsätzlich vor der Arbeitsaufnahme erfolgen. Ist die Anmeldung nachweislich direkt nach Arbeitsbeginn erfolgt, reicht die Schulung innerhalb von drei Monaten (§ 9 SuSchVO NRW). Für andere Länder klären wir die Frist im Einzelfall.
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