
Jugend- und Spielerschutz in der Gastronomie
Jugendschutz und Aufsicht am Gerät, erklärt für das Thekenpersonal.
Kurz gesagt
In Gaststätten dürfen höchstens zwei Geldspielgeräte stehen, und die Spielverordnung verlangt ständige Aufsicht und technische Sicherungen, damit Kinder und Jugendliche nicht spielen (§ 3 Abs. 1 SpielV). Die Schulung der CTL Berres GmbH zeigt Wirtinnen, Wirten und Thekenpersonal, worauf es am Gerät ankommt.
Gut zu wissen: Die IHK-Unterrichtung für Aufsteller ersetzt diese Schulung nicht, und diese Schulung ersetzt die IHK-Unterrichtung nicht.
Pflicht, Inhalte und Nachweis
Wer muss?
Aufsteller von Geldspielgeräten brauchen eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK und ein Sozialkonzept (§ 33c Abs. 2 GewO). Die Aufsicht im Alltag leistet aber das Personal der Gaststätte. Diese Schulung richtet sich an alle, die hinter der Theke stehen.
Was wird vermittelt?
- Regeln der Spielverordnung für Gaststätten
- Jugendschutz: Alterskontrolle und Zweifelsfälle
- Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei Gästen
- Ansprache und Hinweis auf Hilfeangebote
- Zusammenarbeit mit dem Aufsteller
Welchen Nachweis gibt es?
Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Name, Datum, Inhalten und Dozent. Bewahren Sie sie bei den Unterlagen zum Sozialkonzept auf, damit Sie sie bei einer Kontrolle vorlegen können.
Fragen zu dieser Schulung
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an: 0151 1099 1010
Brauchen Gaststätten mit Geldspielgeräten eine Geldwäsche-Schulung?
Allein wegen der Geräte nicht. Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33c GewO sind vom Geldwäschegesetz ausdrücklich ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a GwG).
Wie viele Geldspielgeräte darf eine Gaststätte aufstellen?
Höchstens zwei. Bei Mehrplatzgeräten zählt jede Spielstelle als ein Gerät (§ 3 Abs. 1 SpielV).
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Nennen Sie Standort und Zahl der Mitarbeitenden. Siegfried Berres meldet sich mit Terminvorschlägen.
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