
Spielerschutz-Schulungen aus Köln, bundesweit
Ihr Personal weiß, was zu tun ist.
Schulungen zu Spielerschutz, Geldwäsche und Datenschutz für Spielhallen, Wettbüros und Gastronomie.
Schulungen
Die CTL Berres GmbH schult das Personal von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Gaststätten mit Geldspielgeräten. Jede Schulung richtet sich nach der Pflicht, die für Ihren Betrieb gilt.

Spielerschutz in der Spielhalle
Früherkennung, Ansprache und Sperrabfrage: die Personalschulung nach § 6 GlüStV.

Wettvermittlungsstellen
Spielerschutz und Identitätskontrolle an der Wettannahme.

Geldwäscheprävention
Für Verpflichtete nach dem GwG, etwa Wettvermittler.

Gastronomie mit Geldspielgeräten
Jugendschutz und Aufsicht am Gerät, erklärt für das Thekenpersonal.

Datenschutz
Ausweisdaten, Sperrabfrage, Video: was gespeichert werden darf.

eVita
Das Sozialkonzept digital führen, Schritt für Schritt.
Außerdem
Für Betreiber, Leitungen und Beauftragte.
Bei der Kontrolle zählt der Nachweis.
Nach jeder Schulung erhalten Ihre Mitarbeitenden eine Teilnahmebescheinigung. Sie dokumentiert, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde, und gehört zu den Unterlagen Ihres Sozialkonzepts.
- Name und Datum
- für jede teilnehmende Person einzeln ausgestellt
- Inhalte und Rechtsgrundlage
- mit Bezug zu GlüStV, Landesrecht oder GwG
- Dozent
- mit Namen und Unterschrift des Dozenten
- Lernerfolgskontrolle
- schriftlich, wo das Landesrecht sie verlangt
Musterdarstellung. Form und Pflichtangaben richten sich nach dem Recht Ihres Landes.
Nr. 2026-1012-07
Teilnahmebescheinigung
Spielerschutz-Schulung für das Aufsichtspersonal in Spielhallen
Erika Mustermann
hat am 12. Oktober 2026 in Köln an der Schulung teilgenommen.
Inhalte nach § 6 Abs. 2 GlüStV 2021
- Rechtsgrundlagen des Jugend- und Spielerschutzes
- Glücksspielsucht und Hilfeangebote
- Früherkennung und Gesprächsführung
- Identitätskontrolle und Sperrsystem OASIS
Siegfried Berres, Dozent
Köln, 12.10.2026
In vier Schritten zur Bescheinigung
Schritt 1 von 4
Anfrage
Sie nennen Schulung, Standort und die Zahl der Mitarbeitenden. Per Formular, E-Mail oder Telefon.
Was wir wissen müssen
- Welche Schulung
- Standort oder Bundesland
- Zahl der Mitarbeitenden
- Wunschzeitraum
Schritt 2 von 4
Klärung
Siegfried Berres prüft, was das Recht Ihres Landes verlangt. Danach schlägt er Termine in Köln oder in Ihrem Betrieb vor.
Was geklärt wird
- Vorgaben Ihres Landes
- Präsenz in Köln oder Inhouse
- Terminvorschläge
Schritt 3 von 4
Schulung
Präsenz mit Beispielen aus dem Spielbetrieb. Fragen aus Ihrem Alltag haben ausdrücklich Platz.
Wie geschult wird
- Persönlich, in der Gruppe
- Fälle aus Spielhalle, Wettbüro und Gastronomie
- Lernerfolgskontrolle, wo vorgeschrieben
Schritt 4 von 4
Bescheinigung
Jede teilnehmende Person erhält ihre Teilnahmebescheinigung. Sie legen sie zu den Unterlagen Ihres Sozialkonzepts.
Was Sie in der Hand haben
- Bescheinigung je Person
- Inhalte und Rechtsgrundlage
- Bereit für die nächste Kontrolle
Siegfried Berres, Ihr Dozent
Siegfried Berres schult seit vielen Jahren Personal aus Spielhallen, Wettbüros und Gastronomie im Spielerschutz. Mit der CTL Berres GmbH in Köln führt er diese Arbeit eigenständig fort. Sie sprechen direkt mit ihm, von der ersten Anfrage bis zur Bescheinigung.
Was die CTL Berres GmbH außerdem übernimmt
- Beratung zu Fragen des gewerblichen Glücksspiels, soweit dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist
- Konzepte für Führung und Entwicklung von Glücksspielunternehmen
- Lösungsansätze für schwierige Situationen im Betrieb
- Schulung und Coaching von Führungskräften und Personal, mit langfristiger Betreuung
- Organisation von Tagungen, Seminaren und Reisen
- Vertrieb von Sozialkonzepten
- Beratung bei Zertifizierungen im gewerblichen Glücksspiel
„Eine sehr informative Schulung. Sigi dank dir verflog die Zeit.“
Irina Vögele
Bewertung auf Google
Alle Bewertungen auf Google ›Von Köln aus in alle 16 Länder
Präsenzschulungen finden in Köln statt, Olpener Str. 112. Inhouse-Schulungen hält Siegfried Berres bundesweit direkt in Ihrem Betrieb, auch für mehrere Standorte nacheinander.
Jedes Land regelt Umfang, Turnus und Anerkennung von Schulungen selbst. Vor der Buchung klären wir, was an Ihren Standorten gilt.
Präsenz in Köln. Inhouse in allen Ländern, von Kiel bis München und von Saarbrücken bis Dresden.
Bedarf für Ihre Standorte klärenHäufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an: 0151 1099 1010
Wer muss eine Spielerschutz-Schulung nachweisen?
Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen ihr Aufsichtspersonal regelmäßig schulen, das verlangt das Sozialkonzept nach § 6 GlüStV 2021. Umfang und Turnus legt das jeweilige Land fest. In Gaststätten mit Geldspielgeräten verlangt die Spielverordnung ständige Aufsicht, damit Kinder und Jugendliche nicht spielen.
Gilt die Schulung in jedem Bundesland?
Nicht automatisch. Einige Länder verlangen, dass Schulungsangebote behördlich anerkannt oder zugelassen sind, etwa Brandenburg für die Personalschulung in Spielhallen und Nordrhein-Westfalen für die besondere Schulung in Verbundspielhallen. Die CTL Berres GmbH klärt vor der Buchung, welche Anforderungen an Ihren Standorten gelten.
Wie schnell bekommen neue Mitarbeitende einen Termin?
Schreiben Sie, wie viele Personen bis wann geschult sein müssen. Siegfried Berres meldet sich mit Terminvorschlägen für Köln oder für eine Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb.
Wo finden die Schulungen statt?
Präsenzschulungen finden bei der CTL Berres GmbH in Köln statt, Olpener Str. 112. Inhouse-Schulungen hält Siegfried Berres bundesweit direkt bei Ihnen vor Ort, auch für mehrere Standorte.
Brauchen Spielhallen eine Geldwäsche-Schulung?
Nach dem Geldwäschegesetz nicht. Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33c GewO sind von den GwG-Pflichten ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG). Wettvermittlungsstellen dagegen sind Verpflichtete und müssen ihr Personal zur Geldwäsche unterrichten.
Welchen Nachweis erhalten die Teilnehmenden?
Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Name, Datum, Inhalten und Dozent. Wo das Landesrecht eine Lernerfolgskontrolle vorsieht, ist sie Teil der Schulung.
Ist die Schulung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Schulungen vermitteln Wissen zu Rechtslage und Praxis. Die Prüfung Ihres Einzelfalls ist Rechtsberatung; die CTL Berres GmbH berät nur, soweit dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.
Schulungstermin anfragen
Nennen Sie Schulung, Standort und die Zahl der Mitarbeitenden. Siegfried Berres meldet sich persönlich bei Ihnen.
E-Mail
siegfried.berres@web.deAdresse
CTL Berres GmbH
Olpener Str. 112
51103 Köln